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   AGH Nordrhein-Westfalen, 26.11.2021 - 1 AGH 35/21   

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https://dejure.org/2021,53359
AGH Nordrhein-Westfalen, 26.11.2021 - 1 AGH 35/21 (https://dejure.org/2021,53359)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.11.2021 - 1 AGH 35/21 (https://dejure.org/2021,53359)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. November 2021 - 1 AGH 35/21 (https://dejure.org/2021,53359)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Rechtswegs vor den Anwaltsgerichtshof (hier: Anfrage eines Rechtsanwalts zu der Handhabung der Praktischen Studienzeit bei einer Verwaltungsbehörde als Zulassungsvoraussetzung zur Ersten juristischen Staatsprüfung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 26.11.2021 - 1 AGH 35/21
    Für die Beurteilung des statthaften Rechtswegs kommt es auf die Natur des Rechtsverhältnisses an, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85, juris Rn. 10).
  • BGH, 07.07.2021 - AnwZ 1/21

    Anwaltgerichtliches Verfahren: Eröffnung des Rechtswegs zur

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 26.11.2021 - 1 AGH 35/21
    Nicht alle im weitesten Sinne berufsrechtlichen Streitigkeiten, die sich aus dem Rechtsanwaltsverhältnis ergeben können, sind der Anwaltsgerichtsbarkeit zugewiesen, sondern nur die öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten aus der Anwendung der BRAO, des EuRAG und der von diesen abgeleiteten Rechtsnormen (BGH, Beschluss vom 07.07.2021 - AnwZ 1/21, juris 11 f.; Gaier/Wolf/Göcken/Schmidt-Ränsch, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl., § 112a BRAO Rn. 5); öffentlich-rechtliche Streitigkeiten aus der Anwendung anderer Normen sind von dieser Rechtswegzuweisung nicht erfasst (BGH a.a.O. Rn. 11 f.; Gaier/Wolf/Göcken/ Schmidt-Ränsch, a.a.O.; Feuerich/Kilimann, 10. Aufl., § 112a BRAO Rn. 2).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 29.10.2021 - 1 AGH 34/21
    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 26.11.2021 - 1 AGH 35/21
    Das herausgetrennte und unter dem Aktenzeichen 1 AGH 34/21 weitergeführte Verfahren, richtet sich gegen das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Düsseldorf, betreffend die Bescheide.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 29.10.2021 - 1 AGH 13/21
    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 26.11.2021 - 1 AGH 35/21
    Das ursprüngliche und unter dem Aktenzeichen 1 AGH 13/21 weitergeführte Verfahren richtet sich gegen das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Köln, betreffend die Bescheide.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 18.11.2022 - 1 AGH 33/21
    Im Unterschied zu den Sachverhalten, die Gegenstand früherer Entscheidungen des Senats (u.a. 1 AGH 23/20, 1 AGH 34/21, 1 AGH 35/21) betreffend ebenfalls durch den Kläger dieses Verfahrens eingereichter Feststellungsklagen waren, richtet sich sein Klagebegehren nunmehr weder unmittelbar noch mittelbar auf Verfahrenshandlungen oder andere Maßnahmen einer Behörde der Justizverwaltung.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 29.10.2021 - 1 AGH 34/21
    Das herausgetrennte und unter dem Aktenzeichen 1 AGH 35/21 weitergeführte Verfahren, richtet sich gegen das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Vor-sitzende des Justizprüfungsamtes bei dem Oberlandesgericht Hamm, betreffend die Bescheide.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 29.10.2021 - 1 AGH 13/21
    Das herausgetrennte und unter dem Aktenzeichen 1 AGH 35/21 weitergeführte Verfahren, richtet sich gegen das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, betreffend die Bescheide.
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